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Prüfintervalle festlegen

Das Prüfintervall legt fest, wie oft eine Anlage geprüft werden soll. Es bestimmt direkt, wann eine Anlage fällig oder überfällig wird. Jede Anlage braucht eines — Ordinoo gibt keinen Rhythmus vor.

Intervall setzen oder ändern

  1. Anlage anlegen oder eine bestehende Anlage öffnen und auf „Bearbeiten“ klicken.
  2. Im Abschnitt „Prüfkonfiguration“ ein „Prüfintervall“ wählen: „Täglich“, „Wöchentlich“, „Monatlich“, „Vierteljährlich“, „Halbjährlich“, „Jährlich“, „Alle 2 Jahre“, „Alle 4 Jahre“ oder „Benutzerdefiniert“.
  3. Bei „Benutzerdefiniert“ unter „Intervall in Tagen“ eine Zahl zwischen 1 und 3650 eintragen.
  4. Auf „Speichern“ klicken.

Hinweis

Monatliche und längere Intervalle zählen in Kalendermonaten, nicht in Tagen: Wird eine monatlich geprüfte Anlage am 20.06. geprüft, ist sie am 20.07. wieder fällig; eine vierteljährliche am 20.09.

Tipp

Mehrere Anlagen auf einmal umstellen? Wählen Sie sie in der Liste aus und nutzen Sie die Massenaktion „Prüfintervall ändern“.

Wirkung auf Status und Fristen

Aus dem Datum der letzten Prüfung plus dem Intervall berechnet Ordinoo die nächste Fälligkeit. Ist sie erreicht, wird die Anlage „Überfällig“ und erscheint in den fälligen Prüfungen auf Dashboard, Kalender und Prüfungen-Seite. Bei einer nie geprüften Anlage rechnet die erste Frist ab dem Anlagedatum — oder ab der „Letzten Prüfung“, falls beim Anlegen eine eingetragen wurde.

Hinweis

Verkürzen oder verlängern Sie das Intervall, verschiebt sich die nächste Fälligkeit entsprechend — rückwirkend auf Basis der letzten Prüfung.

Nachprüffrist nach einem Mangel

Ergab die letzte Prüfung einen Mangel, zeigt der Zeitplan bis zur erfolgreichen Nachprüfung nicht den Regeltermin, sondern die „Nachprüffrist bei Mangel“ — standardmäßig 14 Tage, nie später als der Regeltermin.

Hinweis

Die Nachprüffrist stellt ein Besitzer unter Einstellungen → Anlagen ein (1 bis 365 Tage). Sie ist eine betriebliche Frist, die Ihr Betrieb setzt — ob eine Anlage mit Mangel weiter benutzt werden darf, bewertet Ordinoo damit nicht.

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