Schritt 8 von 9
Erste Prüfung durchführen
Mit der ersten Prüfung füllt sich das digitale Prüfheft. Sie können vor Ort den QR-Code scannen oder die Prüfung direkt in der App erfassen. Das Ergebnis wird sofort gespeichert.
Vor Ort per QR-Code
- Scannen Sie den QR-Code an der Anlage. Der Browser öffnet die Prüfseite mit Anlagenname und Unternehmen.
- Tragen Sie optional unter „Name des Prüfers“ Ihren Namen ein. Sind Sie als Mitarbeiter erfasst, können Sie zusätzlich unter „E-Mail (optional)“ Ihre E-Mail-Adresse angeben — dann wird die Prüfung Ihrem Mitarbeiterprofil zugeordnet. Tippen Sie auf „Kontrolle starten“.
- Beantworten Sie „Ist alles in Ordnung?“ mit „Ja, in Ordnung“ oder „Nein, Mangel“. Bei einer Messwert-Anlage geben Sie stattdessen den Wert ein und tippen auf „Weiter“. Konnten Sie nicht prüfen, wählen Sie „Prüfung nicht durchgeführt“.
- Tippen Sie auf „Speichern“ oder ergänzen Sie über „Kommentar / Foto hinzufügen“ eine Notiz oder ein Foto.
- Die Erfolgsseite zeigt das Ergebnis und den Zeitstempel.
Hinweis
Der Zeitstempel wird beim Speichern automatisch gesetzt. Eine über den QR-Code eingereichte Prüfung lässt sich im QR-Ablauf nicht mehr ändern — Korrekturen nehmen Sie angemeldet in der Prüfhistorie der Anlage vor.
Direkt in der App
Angemeldet gibt es zwei Wege. Unter „Prüfungen“ in der Seitenleiste öffnet ein Klick auf eine Aufgabe das Fenster „Prüfung eintragen“: Sie wählen das Ergebnis bzw. geben den Messwert ein, wählen unter „Prüfer *“ einen Mitarbeiter oder „Externer Prüfer (Name eingeben)“ und können einen Kommentar und ein Foto ergänzen. Auf der Detailseite einer Anlage öffnet „Neue Prüfung“ ein schlankeres Fenster mit Ergebnis, optionalem Prüfernamen und Kommentar. Der Eintrag erscheint anschließend in der „Prüfhistorie“ der Anlage. Ein Foto lässt sich im „Neue Prüfung“-Fenster nicht anhängen — Fotos sind über den QR-Code oder das Fenster „Prüfung eintragen“ möglich.
Tipp
Bei einer Messwert-Anlage können Sie einen optionalen Sollbereich hinterlegen — Werte außerhalb markiert Ordinoo automatisch als Mangel; die fachliche Bewertung bleibt bei der qualifizierten Person.
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